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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wendy Glam & Beauty, Jakobstraße 41, 90402 Nürnberg


Einführung

Die Philosophie von Wendy Glam & Beauty setzt auf möglichst natürliche Haar-schonende  Produkte und Verfahren. Wir vermeiden die Verwendung schädlicher Stoffe und Chemikalien. Die Gesundheit unserer Kunden und ihrer Haare liegt uns sehr am Herzen.

Wir machen den Kunden bei Bedarf auf gesundheitliche und haarschädigende Risiken aktiv aufmerksam und stehen Rede und Antwort. Das trifft insbesondere für Haarfärbung, -glättung, -verdichtung und -verlängerung zu. Die jeweiligen Pflegeanweisungen, Gefahren und sonstige Hinweise auf Nebenwirkungen werden vor dem Beginn der Friseurleistung aufgezeigt. Mit dieser Beratung hat der Kunde eine optimale Grundlage für seine persönliche Entscheidung eines Auftrags. Wunsch und Wille des Kunden sind uns anschließend „Befehl“.

Sollte der Kunde wider Erwarten mit einer Leistung unzufrieden sein, kann er diese selbstverständlich reklamieren und wir werden uns maximal bemühen, ihn zufrieden zu stellen. Hinweis: In der Produkt- oder Warenhaftung steht der jeweilige Hersteller.


§ 1 Grundlage, Kundeninformationen

(1)    Diese AGB beinhalten Belehrungen und Kundeninformationen nach der BGB-Infoverordnung.
(2)    Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Wendy Glam & Beauty, Frauengasse 14, 90402 Nürnberg – nachfolgend WGB genannt – gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) , sofern diesen keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Auftragserteilung und -durchführung

(1)    Auftraggeber ist der Kunde (w/m). Alle Aufträge, Verkäufe und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Kunden ausdrücklich erteilt und von WGB angenommen werden.
(2)    Kinder und Jugendliche werden nur in Anwesenheit der Eltern oder der Sorgeberechtigten behandelt. Alternativ kann ein schriftliches Einverständnis zur Behandlung oder eine Vollmacht eines Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(3)    Der Auftrag gilt mit Zustimmung des Kunden als erfüllt. In der Regel trifft dies nach Durchführung der Friseurleistung zu. Die Zustimmung des Kunden gilt mit Verlassen des Salons als stillschweigend erteilt, wenn er nichts Gegenteiliges äußert.
(4)    WGB behält sich vor Aufträge abzulehnen, die sich schädlich für Haare und Gesundheit des Kunden auswirken können. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können fallweise abgeratene Friseurleistungen durchgeführt werden. In diesen Fällen verliert der Kunde seinen Gewährleistungsanspruch.
(5)    WGB behält sich vor Aufträge abzulehnen, die von ihrer Sache instabile Ergebnisse erzeugen. Das trifft bspw. auf die Anbringung von glatten Haarextensionen auf ursprünglich krausem Haar zu. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können fallweise abgeratene Friseurleistungen durchgeführt werden. In diesen Fällen verliert der Kunde seinen Gewährleistungsanspruch.


 
§ 3 Beauftragung einer Friseurleistung einschließlich Produkt-/Warenbestellung

Für Friseurleistungen, in welchen kundenspezifische Produkte oder Ware eingesetzt werden, sieht der Prozess wie folgt aus:

1.) Der Kunde bestellt eine Leistung deren Erfüllung WGB zusagt. Damit wird ein Werksvertrag und ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und WGB geschlossen. Der Werksvertrag bezieht sich auf die zu erfüllende handwerkliche Friseurleistung und der Dienstleistungsvertrag auf die Beschaffung der ausschließlich für den Kunden einzusetzenden Produkte.
2.) Der Kunde steht mit Auftragserteilung mit sofortiger Wirkung in der Zahlungsschuld für Produkt und Beschaffungsleistung. WGB managt gemäß Auftrag die Produktbestellung im Namen des Kunden, tritt jedoch nicht als kaufmännische Händlerin auf. Es steht dem Kunden frei, das erforderliche Produkt oder die Ware selber zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Produktmangels verpflichtet sich WGB gegenüber dem Kunden, bei der Erfüllung seines Gewährleistungs- oder Garantieanspruchs mitzuwirken. WGB selbst gibt jedoch keine Gewährleistung oder Garantie auf die im Namen des Kunden beschafften Produkte.


§ 4 Haftung und Schadensersatz

(1)    WGB übernimmt keine Haftung für Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände des Kunden.
(2)    Sofern die vom Friseursalon verwendeten Produkte Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen beim Kunden hervorrufen, haftet der Friseursalon ausschließlich dann, wenn der Kunde vorher ausdrücklich und schriftlich den Friseursalon auf diese hingewiesen hat. Im Falle von bisher dem Kunden nicht bekannten Unverträglichkeiten oder allergischen Reaktionen, ist die Haftung des Friseursalons ebenfalls ausgeschlossen.
(3)    Der Friseursalon übernimmt keine Haftung für Produkte, welche von Dritten hergestellt wurden. Der Schadensanspruch des Kunden besteht direkt gegenüber dem Hersteller.
(4)    Haftungsausschluss besteht ebenfalls für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemischen, thermischen und haarkosmetischen Behandlungen, sowie bestimmter friseurtechnische Maßnahmen einschließlich Haarverlängerungen, Haarbügeln und Heißfönen, von denen WGB im Interesse des Kunden abrät.
(5)    Im Falle von nicht durch den Friseursalon zu vertretenen Umständen, wie z. B. höhere Gewalt, Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen, kann kein Haftungsanspruch oder Schadensersatzanspruch hergeleitet werden. Gleiches gilt für Terminverschiebungen oder Terminverspätungen, welche der Friseursalon nicht zu vertreten hat.


§ 5 Reklamation und Gewährleistung

(1)    Unter Berücksichtigung von § 3 der AGB hat der Kunde einen grundsätzlichen Anspruch auf Gewährleistung nach geltendem Recht für Friseur-Handwerksbetriebe.
(2)    Erworbene Ware wird nach Leistungserfüllung und Bezahlung durch WGB grundsätzlich NICHT zurück genommen.
(3)    Die handwerkliche Friseurleistung gilt mit Fertigstellung als erbracht und ist von möglichen Produktmängeln losgelöst.
(4)    Reklamationen oder Mängel sind bei Kenntnisnahme unmittelbar bei der Verrichtung der Friseurleistung oder unverzüglich danach zu melden. Als unverzüglich gilt die Anzeige nur, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Leistungserfüllung erfolgt. Der Kunde hat dann ein Nachbesserungsrecht. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann er erneut Nachbesserung verlangen.
(5)    Da das haarbezogene Verhalten des Kunden elementar für die Dauerhaftigkeit des Friseurwerks ist, obliegt dem Kunden fallgerecht eine Mitwirkungspflicht zur Klärung einer Reklamation. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung wie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger mechanischer Einwirkung, ungeeigneter haar- und hautkosmetischer Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden von Kunden oder Dritten unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6)    Eine zeitlich nachliegende Reklamation, Mängelrüge oder Schadensmeldung muss unmittelbar bei Bekanntwerden schriftlich erfolgen und hat den Mangel nach Art und Umfang deutlich zu kennzeichnen, so, dass der Grund der Beanstandung erkennbar ist. Zur Nachvollziehbarkeit sind den Angaben Nachweise beizufügen. Der Kauf- bzw. Zahlungsbeleg ist zwingend beizufügen.
(7)    Bei Haarfärbungen ist eine gewisse Farbabweichung zu gedruckten Farbmustern möglich und bedeuten keinen Mangel der zur Rückgabe führt oder eine Nichterfüllung des Vertrags bedeutet. Da Haare ein Naturprodukt sind, werden in der Natur vorkommende Haarbesonderheiten wie Unterlängen, Spliss, graue Haare, trockene Haarspitzen etc. nicht als Mangel anerkannt und berechtigen nicht zum Umtausch. Sonderbestellungen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen, sofern kein Mangel besteht. 
(8)    Bei Haarverdichtung und -verlängerung hat der Kunde eine erhöhte Sorgfaltspflicht für sein Zweithaar. Bei falschen Produkten und/oder Verhaltensweisen kann es unter Umständen zum partiellen Haarausfall und/oder Verfilzung des angehefteten Haars oder des Trägerhaars sowie zu Farbänderung des Haars kommen.
Als Service betreut WGB den Kunden kostenneutral die ersten 14 Tage nach Anbringung des Zusatzhaars. Danach wird mögliche abgerufene Leistung für den Kunden kostenpflichtig.
(9)    Der Käufer ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.
(10)    Hat WDGM nachweislich die Reklamation zu vertreten, so ist der Gegenstand der Reklamation im Salon vorzuführen und in der Regel zur weiteren Prüfung bzw. Weiterleitung an den Hersteller abzugeben. Eine Verpflichtung von WGB zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel ist ausgeschlossen. Bis zur abschließenden Klärung kommt es zu keiner Rückerstattung oder sonstiger Erfüllung von Schadensansprüchen.
(11)    Im Falle der Gewährleistung vertraglicher Leistungen hat Nachbesserung Vorrang.


§ 6 Preis, Leistungsvergütung, Zahlung

(1)    Der Preis für den jeweiligen Auftrag wird in jeden Einzelfall spezifisch zwischen Auftraggeber und WGB vereinbart. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, so gelten die Preise und Leistungsvergütungen der ausliegenden Preislisten des Salons. Alle Preise sind stets freibleibend.
(2)    Das Entgelt für einen Artikel, einer Friseurleistung oder sonstigen Dienstleistung wird bei Auftrags- oder Bestellannahme sofort fällig und ist spätesten nach Leistungsdurchführung ausschließlich in Bar zu leisten. Mögliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang zu begleichen. Danach befindet sich der Kunde im Verzug. Es gibt keinerlei Preisnachlässe oder Rabatte wegen Nichtgefallens nach Dienstleistungserstellung.
(3)    Die Beanstandung von Friseurleistung berechtigt, nicht zur Zurückhaltung des vereinbarten Entgelts. Das gilt auch bei ästhetischen Fragen. Davon ausgenommen sind offenkundige und objektive Mängel. Die erbrachten Leistungen und Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Friseursalons.
(4)    Bei komplexeren Aufträgen kann WGB einen Vorschuss bis zu 50 % des Gesamtentgelts verlangen. Bei Auftragsabbruch oder Widerruf werden hieraus alle erfolgten Leistungen und der Ausfall getilgt.


§ 7 Terminvereinbarung

(1)    Termine werden verbindlich vereinbart. Der Kunde hat das Recht, einen vereinbarten Termin zu verschieben oder abzusagen. Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor Termin erfolgen. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Absage eines Kunden zu einem vereinbarten Termin, ist WGB berechtigt den Ausfall in Rechnung zu stellen.
(2)    Vorleistungen durch WGB werden bereits mit Bestellung fällig gestellt.


§ 8 Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine ausschließlich für die Auftragserfüllung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seinen personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftstätigkeit ausdrücklich zu. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. WGB verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten. Daten, Verträge, Vorgänge, schriftliche Dokumentationen werden keinen Dritten zur Verfügung gestellt.


§ 9 Widerruf, Rücktritt

Im Falle fertig erbrachter Friseurdienstleistung findet das Widerrufsrecht keine
Anwendung. Das Rücktrittsrecht gilt hier nur solange, bis mit der Friseurleistung begonnen wird. Warenbestellungen werden sofort fällig gestellt und sind bei Übergabe zu bezahlen. Eine Rückgabe bleibt ausgeschlossen.


§ 10 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bzw. die nicht durchgeführten Bestimmungen dennoch in Kraft bleiben. Für diesen Fall soll diejenige ergänzende und/oder ersetzende Regelung erfolgen, welche dem ausgedrückten oder notfalls mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszweckes entspricht oder ihm wenigstens am nächsten kommt.

Auftragsdurchführung und AGB sind ausschließlich in Deutschland verortet. Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtstand ist Nürnberg.